Jobcenter Altenburger Land – angemessene Miete

Jobcenter Altenburger Land – Angemessene Miete ab 01.07.2022


Das Jobcenter Altenburger Land hat zum 01.07.2022 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.07.2022 geltend folgende Mieten als angemessen und müssen vom Jobcenter angepasst und übernommen werden:

 

Übersicht der angemessenen Mietkosten ab dem 01.07.2022

 


Kostenfreie Überprüfung von Experten

Sollte bei Ihren Bescheide vom Jobcenter die Berechnung nicht stimmen oder haben Sie das Gefühl, dass die Berechnung nicht passt, dann schicken Sie uns die Bescheide per eMail zu. Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und melden dann schnellstmöglich bei Ihnen.


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