Jobcenter München – Angemessene Miete ab 01.01.2024
Bei der Landeshauptstadt München (Jobcenter u. Sozialamt) gelten dabei seit 1. Januar 2024 folgende Mietobergrenzen.
Die Mietobergrenze ist für Bruttokaltmieten (= Nettokaltmiete inklusive kalte Betriebskosten) zugrunde zulegen. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.
Mietobergrenzen Richtwerte für Bruttokaltmiete in Euro
(Stand: 1. Januar 2024)
- Eine Person mit einer Wohngröße bis 50 m²: 849 Euro
- Zwei Personen mit einer Wohngröße bis 65 m²: 1.092 Euro
- Drei Personen mit einer Wohngröße bis 75 m²: 1.286 Euro
- Vier Personen mit einer Wohngröße bis 90 m²: 1.569 Euro
- Fünf Personen mit einer Wohngröße bis 105 m²: 1.939 Euro
- Sechs Personen mit einer Wohngröße bis 120 m²: 2.188 Euro
Bei Haushalten mit sieben oder mehr Personen sind pro weitere Person 15 m² und 310 Euro zu berücksichtigen.
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