Jobcenter Duisburg || Angemessene Miete (KdU) ab 01.08.2023

Neue Mietobergrenze beim Duisburger JobCenter & Sozialamt


Das Jobcenter und Sozialamt Duisburg hat zum 01.08.2023 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.08.2023 gelten folgende Mieten in der Ruhr-Metropole Duisburg als angemessen und müssen vom JobCenter sowie Sozialamt Duisburg angepasst und übernommen werden:

Anzahl der Personen Angemessene Wohnungsgröße (m²) Bruttokaltmiete (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung)
1 Person 50 m2 425,00 Euro
2 Personen 65 m2 495,30 Euro
3 Personen 80 m2 608,80 Euro
4 Personen 95 m2 735,30 Euro
5 Personen 110 m2 892,10 Euro
mehr als 5 Personen + 15 m2 für jede weitere Person +ca. 127,50 Euro


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das Jobcenter/ Sozialamt Duisburg Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

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