Das JobCenter/ Sozialamt im Landkreis Saarlouis hat zum 01.10.2021 die Mietobergrenze angehoben. Seit dem 01.10.2021 geltend folgende Mieten in dem Landkreis Saarlouis als angemessen und müssen vom JobCenter und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Quelle: http://www.jobcenter-saarlouis.de/formulare/


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter oder Sozialamt im Landkreis Saarlouis Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!



 



2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Olaf Unterschemmann
    31. Mai 2022 16:08

    Entschuldigung, ist mir nicht ganz verständlich:Werden die Nebenkosten noch separat erstattet, oder sind die damit schon drin?

    Antworten
    • Guten Tag,

      die Betriebs, bzw. Nebenkosten sind in der Berechnung mit enthalten. Nur die Heizkosten werden separat dazu gerechnet.
      Wenn bei Ihnen das JC etwas nicht richtig berechnet, dann sollte Ihr Bescheid einmal kostenfrei überprüft werden.

      MfG RA Befort

      Antworten

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