JobCenter/ Sozialamt im Landkreis Saarlouis || Neue Mietobergrenze ab 01.10.2021


Das JobCenter/ Sozialamt im Landkreis Saarlouis hat zum 01.10.2021 die Mietobergrenze angehoben. Seit dem 01.10.2021 geltend folgende Mieten in dem Landkreis Saarlouis als angemessen und müssen vom JobCenter und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Quelle: http://www.jobcenter-saarlouis.de/formulare/


Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter oder Sozialamt im Landkreis Saarlouis Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!



 

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