Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke – Angemessene Miete ab 01.01.2024
Das Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke hat zum 01.01.2024 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.01.2024 geltend folgende Mieten als angemessen und müssen vom Jobcenter angepasst und übernommen werden:
Angemessene Miete ab dem 01.01.2024
Kostenfreie Überprüfung von Experten
Sollte bei Ihren Bescheide vom Jobcenter die Berechnung nicht stimmen oder haben Sie das Gefühl, dass die Berechnung nicht passt, dann schicken Sie uns die Bescheide per eMail zu. Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und melden dann schnellstmöglich bei Ihnen.