Neue Mietobergrenze beim JobCenter Dortmund
Das Jobcenter Dortmund hat zum 01.04.2021 die Mietobergrenze angepasst. Seit dem 01.04.2021 geltend folgende Mieten als angemessen und müssen vom Jobcenter Dortmund und Sozialamt angepasst und übernommen werden:
Anzahl Personen | max. Nettokaltmiete | Betriebskosten* | max. Bruttokaltmiete |
1 | 350 € | 113 € | 463 € |
2 | 430 € | 146,90 € | 576,90 € |
3 | 500 € | 180,80 € | 680,80 € |
4 | 650 € | 214,70 € | 864,70 € |
5 | 800 € | 248,60 € | 1.048,60 € |
6 | 900 € | 282,50 € | 1.182,50 € |
mehr als 6 | die Entscheidung wird abhängig vom Einzelfall getroffen |
*Betriebskosten sind alle Kosten, die Ihre:m Vermieter:in im Laufe eines Jahres entstehen, um das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter:in als Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dazu gehören die warmen Neben- beziehungsweise Betriebskosten, wie Heizkosten, Kosten für warmes Wasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Hinzu kommen die kalten Nebenkosten, wie beispielsweise Kosten für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung, Grundsteuer (oder auch „öffentliche Lasten des Grundstücks“), Schornsteinreinigung usw. Für manche Miethäuser fallen weitere Kosten an, wie z. B.: Strom für den Fahrstuhl, Haus- und Flurreinigung, Gartenpflege usw.
Probleme mit dem Jobcenter?
Sollte das JobCenter Essen oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!