Angemessene Miete – Jobcenter Kreis Recklinghausen

Aktuelle Mietobergrenze beim JobCenter Kreis Recklinghausen

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen hat zum 01.08.2025 die Mietobergrenze angepasst. So geltend folgende Mieten als angemessen und müssen vom Jobcenter Kreis Recklinghausen und Sozialamt angepasst und übernommen werden:

Angemessene Bruttokaltmieten im Kreis Recklinghausen in Euro (gültig ab 1. August 2025)

 
Gebiet eine Person zwei Personen drei Personen vier Personen fünf Personen jede weitere Person
Kreis RE* 458,00 560,40 692,80 855,20 997,60 132,40
Haltern am See 543,00 706,40 868,80 1032,20 1194,60 163,40

* In den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.


 

Probleme mit dem Jobcenter?

Sollte das JobCenter Kreis Recklinghausen oder Sozialamt Ihre Miete nicht vollständig übernehmen oder Sie aufgefordert haben, ihre Mietkosten zu senken, dann melden Sie sich gleich bei uns und wir überprüfen Ihr Anliegen kostenlos!

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