Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?
Pflegegeld steht Pflegebedürftigen selbst bzw. ihren pflegenden Angehörigen zu. Bekommt man Bürgergeld, dann stellt sich oftmals die Frage: Wird das Pflegegeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet? Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Höhe des Pflegegeldes (Stand: 01.2024)
Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Monat | ||
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 332 Euro | ||
Pflegegrad 3 | 573 Euro | ||
Pflegegrad 4 | 765 Euro | ||
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Es kommt allerdings häufig vor, dass Betroffene neben dem Pflegegeld zusätzlich Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld (früher: Hartz IV) beziehen.
Bürgergeld: Zählt das Pflegegeld als Einkommen?
Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen und darf auch nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Das gilt auch für Angehörige bzw. nahe stehende Personen (z.B. Paten in Bezug auf die Patenkinder), die das Pflegegeld als Entschädigung für ihre Hilfe erhalten. Auch bei ihnen wird das Pflegegeld nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
Es ist aber besser, das Jobcenter über das Pflegegeld zu informieren, damit keine Missverständnisse bei den Weiterbewilligungen kommt.
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