Keine Sanktionen mehr von Jobcenter?
Am 16.03.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (sog. Hartz IV), das sogenannte „Sanktionsmoratorium„, beschlossen.
Sanktionsmoratorium
Nach dem Entwurf werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.
Sanktionen bis zum 31.12.2022 ausgesetzt
Die Aussetzung wirkt wie eine Sperre, so dass das Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden dürfen.
Jede Sanktion von einem Experten prüfen lassen!
Wie aus der Praxis bekannt, könnten einige Jobcenter sich der Sperre widersetzen und weiterhin Menschen sanktionieren. Daher ist es ratsam, jede Sanktion durch das Jobcenter von einem Experten prüfen zu lassen.
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Sperre mit Ausnahmen!
Bei den Terminen / Ladungen macht der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss − wie bisher auch − weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen, also mit einer Sanktion rechnen.