Keine Sanktionen mehr von Jobcenter?

Am 16.03.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (sog. Hartz IV), das sogenannte „Sanktionsmoratorium„, beschlossen.

Sanktionsmoratorium

Nach dem Entwurf werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

Sanktionen bis zum 31.12.2022 ausgesetzt

Die Aussetzung wirkt wie eine Sperre, so dass das Jobcenter  keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden dürfen.

Jede Sanktion von einem Experten prüfen lassen!

Wie aus der Praxis bekannt, könnten einige Jobcenter sich der Sperre widersetzen und weiterhin Menschen sanktionieren. Daher ist es ratsam, jede Sanktion durch das Jobcenter von einem Experten prüfen zu lassen.

Wir prüfen alle Bescheide von Jobcenter kostenfrei!

Sperre mit Ausnahmen!

Bei den Terminen / Ladungen macht der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss − wie bisher auch − weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen, also mit einer Sanktion rechnen.



 



2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Katharina
    5. Mai 2022 22:48

    Ich habe eine Sanktion erhalten, weil ich meinen telefonischen Termin für meine Berufliche Situation nicht wahr nehmen konnte. Ich hatte dem JC vorher 3 Mails geschrieben das ich lieber einen persönlichen Termin möchte da telefonieren aufgrund des schlechten Netztes hier nicht möglich ist. Ich habe nie eine Rückmeldung bekommen. Dürfen die das?

    Antworten
    • Hallo Katharina,

      es wurde von der Bundesregierung geklärt, dass bei einem verpassten oder nicht angenommenen Telefontermin keine Sanktion erfolgen darf.
      Es ist eine bodenlose Frechheit, dass das JC sich dem widersetzt. Sie dürfen mir gern Ihren Bescheid zur kostenfreien Prüfung über eMail zusenden. Danach werde ich mich bei Ihnen melden.

      MfG RA Befort

      Antworten

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