Was kostet ein P-Konto?
Für das Einrichten eines Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) und das Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto darf die Bank keine zusätzliche Gebühr verlangen – für die Führung des P-Kontos schon.
Keine höheren Kosten!
Diese Kosten dürfen aber nicht höher sein als für ein reguläres Girokonto.
Bestätigung vom Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen vom 13. November 2012 entschieden, dass Klauseln von Kreditinstituten unwirksam sind, die für die Führung eines P-Kontos ein höheres Entgelt als für ein normales Girokonto vorgesehen hatten (Az. XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Der BGH bestätigte diese Ansicht mit einem weiteren Urteil (16. Juli 2013, XI ZR 260/12).
Was ist zu tun?
Jeder, der ein P-Konto hat, sollte die laufenden Kosten bei seiner Bank für sein P-Konto und ein einfaches Girokonto vergleichen. Falls sich Ihre Bank für ein P-Konto höhere Kosten verlangt, dann können Sie sich bei uns melden.
Kostenlose Unterstützung von uns!
Wir sorgen dafür, dass die Gebühren angepasst und bereits gezahlten Gebühren erstattet werden. Hierbei entstehen keine Kosten.