Bonus 2022: Einmalig 100 € für Erwachsene und monatlich 20 € für Kinder

100 € Hartz-IV Zuschlag und 20 € für Kinder

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein neues Entlastungspaket geeinigt. Die Einzelheiten sehen Sie hier:

100 Euro für jeden erwachsenen Bedürftigen

Erwachsende Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung (Sozialhilfe) erhalten.

Der genau Auszahlungstermin ist noch nicht bekannt.

Vereinfachtes Verfahren (§ 67 SGB II) bis 31.12.2022 verlängert

Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass der das in § 67 SGB II geregelte vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der Covid-19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert.

Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nachlesen.

Kinder bekommen dazu 20 Euro monatlich

Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder wird zum 01.07.2022 eingeführt. Zunächst soll ein monatlicher Zuschlag von 20 € an Kinder aus armen Familien, die Anspruch aus Sozialleistungen (Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) haben, gezahlt werde, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Aktuell soll die Auszahlung automatisch, also ohne einen gesonderten Antrag bewilligt werden. Nähere Informationen fehlen dazu noch.

Heizkostenzuschlag (einmalig)

Der beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, Studierende, Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll im Sommer 2022 gezahlt werden. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person.

Weitere beschlossene Entlastungen:

  • EEG-Umlage soll ab dem 01.07.2022 wegfallen
  • Arbeitnehmerpauschbetrag wird zum 01.01.2022 auf 1.200 € erhöht
  • Steuergrundfreibetrag wird zum 01.01.2022 auf 10.347 € erhöht
  • Fernpendlerpauschale wird zum 01.01.2022 auf 0,38 € erhöht
  • Mindestlohn soll auf 12 €/Stunde erhöht werden (wohl erst ab Herbst 2022)
  • Kurzarbeitergeld wurde verlängert
  • und weitere Regelungen im Steuerrecht

 

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