Berlin erzielt Einigung: Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023
Lange haben regierende Ampel-Parteien und oppositionelle Union um eine Einigung beim Bürgergeld gerungen. Nun billigte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen ausgehandelten Kompromiss. Damit kann die Reform des Hartz-IV-Systems am Freitag von den beiden Parlamentskammern beschlossen werden und wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Wie der „Kompromiss“ im Einzelnen aussieht:
Sanktionen machen keine Pause
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass anders als bei Hartz IV am Anfang des Bürgergeld-Bezugs eine halbjährige „Vertrauenszeit“ steht. In ihr drohten Betroffenen nur eingeschränkt Leistungskürzungen.
Die Vertrauenszeit fällt nun weg. Sanktionen sollen umfassend vom ersten Tag an möglich sein.
Sanktion von 10% -> 20% -> 30%
Leistungen können dann beim ersten Mal um 10 Prozent gekürzt werden – bei einer weiteren Pflichtverletzung binnen eines Jahres um 20 Prozent und bei einem nochmaligen Verstoß um 30 Prozent.
Anwalt: Das Sanktionsmoratorium soll damit bereits zum 01.01.2023 beendet werden, so dass mit einer Erhöhung von Vermittlungs– und Maßnahmenvorschlägen sowie Ladungen zu rechnen ist. Natürlich wird auch die Sanktionsmaschine hoch gefahren.
Hier ist aber auch damit zu rechnen, dass die Jobcenter weiterhin erheblich mehr Fehler machen werden. Unser Dienst steht daher allen weiterhin kostenfrei zur Verfügung!
Geringeres Schonvermögen
Auch beim vorgesehenen Schonvermögen, das in der Anfangszeit beim Bezug des Bürgergeld nicht angetastet werden sollte, gibt es deutliche Kürzungen. Es wird beim eigentlichen Leistungsbezieher gegenüber den ersten Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sind es nun 15.000 Euro, anstatt vorher geplante 30.000 Euro.
Verkürzte Fristen bei Schonvermögen und Wohnungsprüfung
Verschont werden Vermögensreserven der Bürgergeld-Bezieher nun auch nur noch im ersten Jahr, also 2023. Geplant waren zuerst zwei Jahre Karenzzeit.
Das gleiche wurde nun auch für die Angemessenheit der Wohnung beschlossen. Nun wird nur noch ein Jahr lang bei der Unterkunft der Bedarf in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, danach muss die Unterkunft angemessen sein.
Anwalt: Wie bisher, müssen die Jobcenter zuerst ein schlüssiges Konzept zu den Mietkosten erstellen, aus dem dann eine Mietobergrenze errechnet werden kann. Eine Vielzahl der Jobcenter haben kein solches Konzept.
Ohne ein schlüssiges Konzept, dürfen die Jobcenter auf die Werte der Wohngeldtabelle übernehmen. Hier muss aber ein Zuschlag von 10% erfolgen. Ein weitere Vorteil ist, dass die Werte der Wohngeldtabelle öfter angepasst werden, als die schlüssigen Konzepte der jeweiligen Jobcenter.
Es ist also davon auszugehen, dass viele Jobcenter weiterhin bei den Mietkosten sparen werden. Hier werden viele Fehler von den Jobcenter gemacht, es bleibt also davon auszugehen, dass auch hier weiterhin alle Bescheide überprüft werden sollten, wenn die Miete nicht ganz von Jobcenter übernommen wird.
Unser Dienst steht daher allen weiterhin kostenfrei zur Verfügung!
Vermittlungsvorrang entfällt
Das Bürgergeld soll anders als Hartz IV auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten setzen anstatt auf die schnelle Vermittlung. Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der eine Weiterbildung gemacht wird.
Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen werden zur Unterstützung zudem zusätzlich 150 Euro gezahlt. Und bei Maßnahmen, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, gibt es einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro. Zudem kann bei Bedarf auch ein Berufsabschluss in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden.
Anwalt: Hier wollen die Parteien etwas Positives darstellen. Aber: Auch in langfristige Beschäftigung muss zuvor „vermittelt“ werden. Zudem sollen mehr Weiterbildungen und Berufsabschlüsse „gefördert“ werden. Auch hierzu wird jedoch jeder Hilfebedürftige von Jobcenter „vermittelt“ werden, inklusive aller Repressalien (insb. Sanktionen).
Es ändert sich voraussichtlich wenig in der Praxis der Jobcenter, jeden Hilfebedürftigen irgendwohin zu vermitteln und bei Weigerung die Leistungen zu kürzen.
Unser Dienst steht daher allen weiterhin kostenfrei zur Verfügung!
Höhere Regelsätze
Die bisher vorgesehen Regelsatz-Erhöhung soll bleiben. Es ist in der Tat bisher eine der höchsten Erhöhung.
Zum 1. Januar soll damit wie geplant der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von derzeit 449 Euro um 53 Euro auf 502 Euro pro Monat steigen.
Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.
Angesichts der hohen Inflation, die jeder Mensch in der Bundesrepublik beim Einkaufen spürt, ist es nicht annähernd ausreichend.
Der paritätische Wohlfahrtsverband hat sich zur Berechnungs-Methode und zu den neu geplanten Regelsätzen geäußert. Danach ist ein Regelsatz für einen Single-Haushalt von mindestens 725 € erforderlich und angemessen.
Für weitere Informationen, möchte ich auf meinen Beitrag dazu verweisen.
Quelle: dpa
Höhere Zuverdienstmöglichkeiten
Mit dem Bürgergeld sollen höhere Freibeträge gelten. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 auf 30 Prozent angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf 520 Euro erhöht. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.
Anwalt: Es bleibt eine „Schönheits-Korrektur“ und kein großer Wurf. Die Vermittlungen mit Zwangsmaßnahmen werden beibehalten, die Mietkosten werden weiterhin nur „in angemessener Höhe“ übernommen, das Einkommen wird weiterhin in erheblichem Ausmaß auf die Leistungen angerechnet (der Staat zieht vom Einkommen zunächst die Sozialabgaben und Einkommenssteuer ab, rechnet dann auch noch den Rest vom bereinigten Einkommen auf die „Bürgergeld-„Leistungen an und spart somit ein weiteres Mal vom Zuverdienst), was insbesondere bei den Kleinsten mit der Anrechnung von Kindergeld den Sinn der Unterstützung untergräbt.
Unser Dienst steht daher allen weiterhin kostenfrei zur Verfügung!


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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Dann bekommen wir,als Bedarfsgemeinschaft 100 Euro mehr, als wir jetzt schon haben…. bin mal gespannt
Bekomt dann jeder ab 1.1.23 die komplette Miete bzw muss bekommen?
Hallo.
Es wird wohl so aussehen, dass nur bei Neuanträgen bzw. Erstanträgen die gesamten Mietkosten, also auch wenn die Miete nicht angemessen ist, von Jobcenter übernommen wird.
Für alle anderen bleibt es höchstwahrscheinlich beim Gleichen.
Aber dazu muss man noch die Schlussfassung zum Bürgergeld abwarten.
MfG RA Befort
Wenn Bewilligungsbescheid bis Juli 2023 gültig ist muss man da auch zum 1.1.2023 einen neuen Antrag stellen
Guten Tag.
Ich gehe davon aus, dass kein neuer Antrag erforderlich sein wird. Das Jobcenter wird einen neuen Änderungsbescheid erlassen, wo die neuen Regelsätze und alle weiteren Änderungen mitenthalten sein werden.
Sollte das Jobcenter Anfang 2023 keinen neuen Bescheid erlassen, dann sollte man das Jobcenter dazu auffordern.
Da viele Fehler zu Beginn erwartet werden, ist es zu empfehlen, die neuen Bescheide einmal prüfen zu lassen. Wir prüfen gern Ihre Bescheide kostenfrei.
MfG RA Befort
Da ist man ja dazu gedrängt „kriminell“ zu werden…
das mit dem buergergeld ist Augenwischerei . . wo hat man denn mehr Geld bitte? mieten sind gestiegen . noch schlimmer die Nebenkosten . dann der Strom . rechnet mal 60 euro strom runter fuer eine Person . es bleibt nicht viel uebrig . Am schlimmsten sind die Rentner dran . jahrelang malocht und dann am Hungertuch nagen . da schaut mal hin was die wirklich kriegen . und was bleibt nichts . 40jahre lang steuern gezahlt . ungerecht das man nach dem letzten Einkommen bezahlt wird . Man kann doch nicht eine schwere koerperliche Arbeit mit chefetagen vergleichen . hier muesste es wirklich mal eine Erhoehung fuer diese Menschen geben . auch unverschaemt das man von einem 63.jaehrigen verlangt weiterhin auf Daecher zu steigen oder ne Umschulung zu machen . diese ganzen Sanktionen werden wieder nur an uns aelteren deutschen vorgenommen .. warum? warum wirdnicht endlich die Rente fuer uns gesenkt . schaut mal nach italien und Griechenland . dabrauchen die nicht 40jahre buckeln undkriegen gute Rente mit 52 . wieso geht das hier nicht? ach vergessen . wir haben ja gaeste die muessen ja auch von was leben . sry bin sauer . lg