Jobcenter Köln – Angemessene Miete ab 01.01.2024

Jobcenter Köln – Angemessene Miete


 

Das Jobcenter Köln hat die Mietobergrenze ab dem 01.01.2024 angepasst.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Für jede Stadt gibt es eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Das ist der Mietrichtwert.
Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für die Miete und für die Nebenkosten (ohne Heizkosten). Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen, ändert sich diese Zahl. Das nennt man den angemessenen Mietpreis.


Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?

Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter Köln grundsätzlich diese Kosten komplett in die Berechnung. Das bedeutet, dass Sie auch das Geld zum Wohnen vom Jobcenter bekommen.

Tipps vom Anwalt.


Kostenfreie Überprüfung von Experten

Sollte bei Ihren Bescheide vom Jobcenter die Berechnung nicht stimmen oder haben Sie das Gefühl, dass die Berechnung nicht passt, dann schicken Sie uns die Bescheide per eMail zu. Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und melden dann schnellstmöglich bei Ihnen.


 

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