Jobcenter Kreis Steinfurt – Angemessene Miete ab 01.03.2024

Jobcenter Kreis Steinfurt – Angemessene Miete


 

Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat die Mietobergrenze ab dem 01.03.2024 angepasst.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Daher übernehmt das Jobcenter Kreis Steinfurt natürlich im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten für Ihr Heim.

Es gibt aber eine grundsätzliche Bedingung: Die Unterkunft muss angemessen sein.

Das heißt, die Größe und Preis der Wohnung richtet sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen, den gängigen Quadratmeterpreisen und dem örtlichen Mietniveau in Ihrem jeweiligen Wohnort im Kreis Steinfurt. So braucht eine Familie natürlich mehr Wohnraum als jemand, der alleine lebt.


Aktuelle Mietobergrenze


Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?

Hierzu finden Sie ausführliche und hilfreiche Tipps vom Anwalt.


Kostenfreie Überprüfung von Experten

Sollte bei Ihren Bescheide vom Jobcenter die Berechnung nicht stimmen oder haben Sie das Gefühl, dass die Berechnung nicht passt, dann schicken Sie uns die Bescheide per eMail zu. Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und melden dann schnellstmöglich bei Ihnen.


 

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