Jobcenter Mainz – Angemessene Miete
Das Jobcenter Mainz hat die Mietobergrenze ab dem 01.01.2023 angepasst.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II berücksichtigt. Sofern die Kosten der Unterkunft die festgesetzten Bedarfe nicht überschreiten, können Miet- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden.
Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Der Nachweis der Kosten ist mit einer Mietbescheinigung bzw. dem Mietvertrag zu erbringen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Landeshauptstadt Mainz auf Grundlage des örtlichen Mietniveaus wie folgt festgelegt:
Richtwerttabelle für angemessene Kosten der Unterkunft in der Stadt Mainz
1-Personen- Haushalt |
2-Personen- Haushalte |
3-Personen- Haushalte |
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Kaltmiete | 480,00 € | 570,00 € | 760,00 € |
Kalte Nebenkosten | 100,00 € | 110,00 € | 140,00 € |
Bruttokaltmiete | 580,00 € | 680,00 € | 900,00 € |
4-Personen- Haushalte |
5-Personen- haushalte |
6-Personen- Haushalte |
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Kaltmiete | 850,00 € | 1050,00 € | 1.300,00 € |
Kalte Nebenkosten | 150,00 € | 180,00 € | 200,00 € |
Bruttokaltmiete | 1000,00 € | 1.230,00 € | 1.500,00 € |
Bei Haushalten mit mehr als sechs Personen ist der Betrag für einen 6-Personenhaushalt für jede weitere Person um 184,00 € zu erhöhen. Bei Wohngemeinschaften werden geringere Beträge angesetzt und individuell berechnet.
Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?
Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter Köln grundsätzlich diese Kosten komplett in die Berechnung. Das bedeutet, dass Sie auch das Geld zum Wohnen vom Jobcenter bekommen.
Tipps vom Anwalt.
Kostenfreie Überprüfung von Experten
Sollte bei Ihren Bescheide vom Jobcenter die Berechnung nicht stimmen oder haben Sie das Gefühl, dass die Berechnung nicht passt, dann schicken Sie uns die Bescheide per eMail zu. Wir prüfen Ihre Bescheide kostenfrei und melden dann schnellstmöglich bei Ihnen.