Heizkostennachzahlung erhalten? – Jobcenter übernimmt!
Heizkosten Die Heizkosten zählen zu den Unterkunftskosten, dem sogenannten Aufwand für Unterkunft und Heizung. Übernahme durch Jobcenter / Sozialamt Diese Unterkunftskosten müssen vom Jobcenter bzw. Sozialamt grundsätzlich als Aufwand für Unterkunft- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe, also komplett übernehmen werden (vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 67 Abs. 3 SGB…
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